Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht gliedert sich in das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht auf. Wir sind schwerpunktartig auf dem Gebiet des Verkehrszivilrechts, des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig.
Das Verkehrszivilrecht besteht im Wesentlichen aus Schadensrecht, Kaufrecht und Werkvertragsrecht und beinhaltet auch die Sachmängelhaftung, das Versicherungsrecht sowie das Leasingrecht.
Wir verstehen uns in erster Linie als Ihre Interessenvertreter gegenüber Versicherungen, unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen und setzen Ihr Recht konsequent auch gerichtlich durch. Wir arbeiten mit Autohäusern ebenso zusammen, wie wir die Interessen einzelner Geschädigter vertreten. Außerdem setzen wir schwerpunktartig die Interessen geschädigter Taxiunternehmer und Fahrschulunternehmer durch.
Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen wickeln wir zügig und schnell, effizient und vor allem unbürokratisch ab. Oft ist hierfür nicht einmal eine persönlicher Besprechungstermin nötig. Einen Blanko-Unfallfragebogen finden Sie hier zum Download, ebenso wie ein Vollmachtsformular.
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: