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Ihr gutes Recht.

Mietwagenkosten

Ein wesentlicher Streitpunkt im Zusammenhang mit der Geltendmachung von taxispezifischen Schadenersatzansprüchen sind die sogenannten Mietwagenkosten, die dann anfallen, wenn ein geschädigter Fahrschulunternehmer zur Kompensation des Ausfalls des Fahrschulfahrzeugs im Zeitraum der unfallbedingten Reparatur ein im Vergleich zu einem normalen PKW relativ teures Fahrschulmietfahrzeug anmieten muss, um seinen Geschäftsbetrieb ungestört fortzuführen. Hier gibt es eine Fülle von Rechtsprechung zu Gunsten von Fahrschulunternehmern, die doch regionsweise recht differenziert. Daher bedarf es Fahrschulspezifischer Kenntnis das Gericht davon zu überzeugen, dass die Anmietung eines Mietfahrzeugs im Reparaturzeitraum als erforderlicher Wiederherstellungsaufwand vollumfänglich anerkannt wird. Eine zufriedenstellende außergerichtliche Regulierung durch Haftpflichtversicherer kann in den seltensten Fällen erzielt werden.