Gutachterkosten
Die Kosten für die Einschaltung eines Gutachters sind, außer in den Fällen des sogenannten Bagatellschadens (Schaden geringer als EUR 750,00), vom Schädiger zu ersetzen, in ständiger Rechtsprechung.
Probleme haben sich in letzter Zeit daraus ergeben, dass einzelne Versicherer dazu übergegangen sind, die Sachverständigenkosten nicht mehr in voller Höhe, wie vom Sachverständigen geltend gemacht, klaglos zu erstatten, so dass auch hier umfangreiches Konfliktpotential vorhanden ist und darauf geachtet werden muss, dass der Geschädigte nicht auf einem Teil der Sachverständigenkosten "sitzen" bleibt.