SZS Rechtsanwälte
"Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege."
§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung"Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten."
§ 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung"Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen."
§ 3 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung
Gemäß diesem Selbstverständnis und unserer langjährigen Berufserfahrung beraten und vertreten wir Privatpersonen sowie Unternehmen, vor allem kleine und mittelständische. Wir verstehen uns als Allgemeinkanzlei mit zivilrechtlichem Schwerpunkt. Unser Leistungsspektrum umfasst
- die Vertragsgestaltung,
- die außergerichtliche/streitvermeidende Tätigkeit,
- die Prozessvertretung und
- die Zwangsvollstreckung.
Sprechen Sie mit uns - die Wahl des Rechtsanwalts ist Vertrauenssache!